Erfahre jetzt, wie viel Geld du verdienen kannst, ohne Steuern zu zahlen!

Geldverdienen ohne Steuern

Hey! Hast du dich schon mal gefragt, wie viel Geld du verdienen kannst, ohne dass du Steuern zahlen musst? In diesem Artikel werde ich dir genau erklären, wie viel Geld du verdienen darfst, ohne Steuern zu zahlen. Lass uns mal schauen, was du alles wissen musst!

Das kommt darauf an, in welchem Land du lebst. In Deutschland kann man bis zu einer gewissen Einkommensgrenze steuerfrei verdienen. Die Steuerfreigrenze variiert je nach Einkommensart und Familienstand. Du solltest dich also am besten bei deinem Finanzamt erkundigen, was für dich gilt.

Nebenjob: Bis zu 520 Euro monatlich steuerfrei verdienen

Du hast einen Vollzeitjob und möchtest ein bisschen Taschengeld dazuverdienen? Kein Problem! Du darfst bis zu 520 Euro pro Monat durch einen Nebenjob verdienen, ohne Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen. Diese Regelung gilt für jeden, der monatlich nicht mehr als 450 Euro brutto verdient. Bei mehr als 450 Euro Bruttoeinkommen sind allerdings Steuern und Sozialabgaben fällig. Überlege Dir daher gut, ob sich ein Nebenjob für Dich lohnt, denn du musst die Steuer- und Sozialabgaben natürlich von Deinem Einkommen abziehen.

520 Euro Nebenjob: Steuerpflicht beachten!

Du übst einen Nebenjob auf 520-Euro-Basis aus? Dann musst du ihn nicht beim Finanzamt anmelden. Denn dein Verdienst wird mit einer pauschalen Lohnsteuer abgegolten. Aber wenn du mehr als 520 Euro verdienst, musst du das Finanzamt darüber informieren. Denn dann gilt eine andere Regelung. Es ist also wichtig, dass du deinen Verdienst im Blick behältst. Denn wenn du zu viel verdienst, kann es teuer werden. Am besten du erkundigst dich beim Finanzamt, wie du deine Nebentätigkeit richtig anmeldest und welche Steuern du zahlen musst.

So versteuerst Du Deinen Minijob – 2% Pauschalsteuer

Du fragst Dich, wie Minijobs zu versteuern sind? Grundsätzlich musst Du auch für einen Minijob Steuern zahlen. Der Arbeitgeber wird Dir jedoch eine einheitliche Pauschalsteuer von 2 Prozent inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abziehen. Hierfür musst Du dem Arbeitgeber lediglich Deine Steueridentifikationsnummer sowie Dein Geburtsdatum nennen. Aufgrund der Pauschalsteuer wird eine Einzelveranlagung für den Minijob nicht erforderlich, da die Pauschalsteuer den Steueranspruch für das gesamte Jahr abdeckt. Es fallen also keine weiteren Steuern an.

Steuerersparnis: Minijob machen und bis zu 520 € pro Monat verdienen!

Du willst einen Minijob machen und dir etwas dazuverdienen? Seit dem 1. Oktober hat sich für dich einiges geändert, denn die 450 €-Grenze ist auf 520 € angestiegen. Damit hast du entweder die Möglichkeit, mehr pro Monat zu verdienen oder mehr als 70 Tage im Jahr zu arbeiten. Beim Minijob werden die Einkünfte pauschal versteuert, sodass du die Einnahmen nicht in der Steuererklärung angeben musst. Also, worauf wartest du noch? Trau dich und schnapp dir deinen Minijob!

Maximalbetrag des Einkommens für Steuerfreiheit

Minijobs: So übernimmt der Arbeitgeber die Steuerabgaben

Du hast vor, einen Minijob anzunehmen? Dann solltest Du wissen, dass diese steuerpflichtig sind. Der Arbeitgeber übernimmt meistens die Steuerabgaben, die bei einem Minijob bis zu einem monatlichen Verdienst von 520 Euro (vor Oktober 2022: 450 Euro) bei 2,0 Prozent liegen. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen, bei denen der Arbeitnehmer selbst den Anteil an Steuern zahlen muss. Du solltest also vor dem Abschluss eines Minijobs die jeweiligen Bedingungen und Konditionen genau prüfen.

Maximiere Dein Einkommen – Minijob: Alles über geringfügige Beschäftigung

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt, das auf maximal 520 Euro pro Monat begrenzt ist. Auch der Arbeitseinsatz darf nicht länger als 70 Tage pro Kalenderjahr betragen. Die Minijobs bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, Mitarbeiter mit einem geringen Verwaltungsaufwand einzustellen. Durch den Wegfall der Sozialversicherungsbeiträge können sie für die Arbeitnehmer günstige Bedingungen schaffen. Für Dich als Arbeitnehmer bedeutet das, dass Du bei einem Minijob nicht in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen musst und im Gegenzug auch keine Leistungen daraus erhältst. Allerdings ist es möglich, einen Minijob als Zusatzverdienst neben einem Hauptberuf auszuüben. So hast Du die Möglichkeit, Dein Einkommen zu erhöhen, ohne dass Du zusätzlich zur Arbeit gehen musst.

Gewerbeanmeldung: Gewerbesteuer für Kleingewerbetreibende

Du als Kleingewerbetreibender musst zunächst eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Dazu kannst Du einfach das Gewerbeamt Deiner Stadt aufsuchen. In der Regel reicht ein einfaches Formular aus, das Du dort ausfüllen musst. Anschließend musst Du Gewerbesteuer zahlen, genau wie ein gewöhnliches Gewerbe. Es gibt aber auch Ausnahmen, denn Du musst keine Gewerbesteuer zahlen, wenn Dein Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro nicht überschreitet. Wenn Du jedoch mehr Gewinn machst, musst Du Gewerbesteuer zahlen, die zwischen 7 und 17 Prozent des Gewinns betragen kann. Auch hier kannst Du auf eine Beratung beim Gewerbeamt zurückgreifen, die Dir die genauen Zahlen nennen können.

Steuer- & Abgabenfreie Prämie: Bis zu 3000 Euro für Arbeitnehmer

Ab dem 26. Oktober 2022 kannst Du als Arbeitgeber deinen Beschäftigten als kleines Dankeschön eine Inflationsausgleichsprämie zukommen lassen. Diese Prämie ist steuer- und abgabenfrei und beträgt bis zu 3000 Euro. Die Bundesregierung hat diese Regelung auf den Weg gebracht und auch der Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt. Damit sollen die Auswirkungen der Inflation auf das Einkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeglichen werden. Lass dir also nicht die Gelegenheit entgehen, deinen Mitarbeitenden und/oder Angestellten eine Freude zu machen und ihnen eine Inflationsausgleichsprämie zukommen zu lassen.

Bundesrat verabschiedet Jahressteuergesetz 2022 mit Inflationsausgleichsprämie

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 das „Jahressteuergesetz 2022“ verabschiedet. Dieses Gesetz beinhaltet unter anderem die sogenannte „Inflationsausgleichsprämie“. Arbeitgeber haben dadurch die Möglichkeit, eine Prämie bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei an ihre Angestellten auszuschütten. Diese Prämie dient laut dem Gesetz dazu, die Inflation auszugleichen, die im Jahr 2012 stattgefunden hat. Somit sollen die Angestellten durch dieses Gesetz vor der Inflation geschützt werden.

Steuer & AHV: Bis zu CHF 800 & 2’300 Freibetrag pro Jahr

Du kannst dir bei der Steuer bis zu CHF 800 pro Jahr anrechnen lassen und musst die Einkünfte nicht besteuern. Allerdings musst du sie trotzdem deklarieren. Anders ist es bei der AHV: Hier gilt ein Freibetrag von 2’300 Franken pro Jahr. Damit du allerdings die Abrechnung mit der AHV verlangen kannst, musst du den Freibetrag nicht überschreiten. Auch wenn du mehr als 2’300 Franken im Jahr verdienst, kannst du die Abrechnung mit der AHV verlangen, solange du die Differenz zwischen dem Freibetrag und deinem eigentlichen Verdienst selber zahlst.

 Geldverdienen ohne Steuern zahlen

Kündigung bei Nebentätigkeit ohne Anzeige? Nein!

Hast Du Deiner Nebentätigkeit Deinem Arbeitgeber nicht angezeigt, kann dieser Dir nicht kündigen, sofern sie ansonsten zulässig ist. Allerdings kann Dein Arbeitgeber Dir eine Abmahnung aussprechen, wenn Du die Nebentätigkeit nicht angegeben hast. Daher ist es für Dich wichtig, dass Du Deinem Arbeitgeber vor Beginn Deiner Nebentätigkeit Bescheid gibst, damit er Dir keine Abmahnung ausspricht.

Einkommensteuer: Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Du musst eine Einkommensteuererklärung nur abgeben, wenn dein Einkommen im Kalenderjahr den jährlichen Grundfreibetrag von 9408 Euro (2019: 9168 Euro) übersteigt. Dazu zählen auch deine Einkünfte als Arbeitnehmer. Es fällt somit grundsätzlich keine Einkommensteuer an, solange du nicht über den Grundfreibetrag hinaus verdienst. Allerdings kann es sein, dass du aufgrund bestimmter Faktoren, wie zum Beispiel den Zinsen auf dein Sparbuch, trotzdem Einkünfte hast, die du versteuern musst. Deshalb ist es immer wichtig, deine Einkommenssteuer sorgfältig zu überprüfen.

Legale Steuern sparen: Erfahre mehr über 450-Euro-Jobs & Co.

Du fragst Dich, was das für Dich konkret bedeutet? Wenn du legal Steuern sparen möchtest, hast du mehrere Möglichkeiten. Eine dieser Möglichkeiten ist ein 450-Euro-Job. Hier kannst Du bis zu 450 Euro im Monat verdienen, ohne Abgaben oder Steuern zahlen zu müssen. Eine weitere Option ist die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale, mit der du ebenfalls steuerfrei bis zu 410 Euro im Monat verdienen kannst. Auch eine selbstständige Nebenbeschäftigung ist eine gute Lösung. Bis zu 410 Euro darfst Du hier steuerfrei verdienen.

Verdiene bis zu 2400 € pro Jahr steuerfrei

Du hast neben deinem Hauptjob noch eine andere Tätigkeit? Glückwunsch, dann kannst du dein Einkommen steuerfrei aufstocken. So zum Beispiel als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Pfleger oder künstlerische Tätigkeiten. Bis zu 2400 € pro Jahr darfst du hierbei auch noch steuerfrei verdienen. Doch Vorsicht: bei einem Einkommen, das über dieser Grenze liegt, musst du leider Steuern zahlen. Ein Beispiel: liegt dein Einkommen bei 2600 € pro Jahr, dann sind 2400 € steuerfrei und 200 € musst du versteuern. Also, nutze deine Chance und erhöhe dein Einkommen!

Grundfreibetrag 2023: Keine Steuern bis 10908 Euro!

Du musst dir keine Sorgen um Steuern machen, wenn du weniger als 10908 Euro im Jahr 2023 verdienst. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr angehoben, sodass du nur ab dem 10909sten Euro einkommensabhängige Steuern zahlen musst. Das ist eine gute Nachricht für alle, die weniger verdienen!

Maximiere Dein Einkommen im Minijob: 1040 Euro im Monat möglich

Seit dem 1. Oktober 2022 können Minijobber, die unvorhersehbar die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, in diesem Monat doppelt so viel verdienen, wie die an sich festgesetzte Minijobgrenze beträgt. Das entspricht einem Betrag von 1040 Euro. Allerdings dürfen Minijobber den doppelten Satz nicht über zwei Monate aufteilen, sondern nur im jeweiligen Monat in dem die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde. Dadurch kannst Du Dein Einkommen in schwankenden Monaten aufstocken, ohne dass Du die Minijob-Grenze überschreitest.

Minijob: Was Arbeitnehmer:innen beachten müssen

Du hast einen Minijob? Dann musst du als Arbeitnehmer:in einiges beachten. Dein Arbeitgeber muss pauschal Abgaben an die Sozialversicherung abführen. Das sind zum einen 13 % an Krankenversicherung und 15 % an Rentenversicherung Umlage U1/U2. Zusätzlich übernimmt dein Arbeitgeber 5,5 % der Lohnsteuer und 0,45 % der Kirchensteuer. Wichtig ist auch, dass du bei der Minijob-Zentrale eingetragen bist. Auch wenn du nur wenig verdienst, hast du dadurch trotzdem einige Rechte. Dazu gehört auch, dass du im Krankheitsfall Lohnfortzahlung erhältst. Du hast also die gleichen Rechte wie jede andere Beschäftigte.

Minijobber: Arbeitgeber müssen Abgaben in Höhe von 145,60 Euro zahlen

Als Arbeitgeber musst Du, wenn Du einen Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherst, einen Pauschalbeitrag in Höhe von 13 Prozent des Verdienstes zahlen. Bei einem Minijobber, der monatlich 520 Euro verdient, kommen demnach 67,60 Euro an Abgaben zur Krankenversicherung zusammen. Auch für die Rentenversicherung musst Du, als Arbeitgeber, einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 Prozent des Verdienstes entrichten. Für den oben erwähnten Minijobber sind das 78 Euro. Daher musst Du als Arbeitgeber insgesamt 145,60 Euro an Abgaben pro Monat zahlen. Es ist wichtig, dass Du Dich rechtzeitig über die Abgaben informierst.

Deutschland: 300 Euro Energiepreispauschale für Erwerbstätige

Im September dieses Jahres erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland eine besondere Zahlung: die sogenannte „Energiepreispauschale“. Mit dieser Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro, die jeder Empfänger erhält, sollen die steigenden Energiekosten abgemildert werden. Diese Regelung ist Bestandteil des Steuerentlastungsgesetzes 2022 des Bundes. Damit möchte die Bundesregierung den privaten Haushalten entgegenkommen, die durch den schwierigen Wirtschaftsabschwung in der Corona-Krise besonders betroffen sind.
Der Betrag wird den Empfängern direkt überwiesen, sodass sie ihn unmittelbar nutzen können. Somit können sie mit der Energiepreispauschale beispielsweise ihre Strom- oder Heizkosten abdecken.

Schlussworte

Das kommt ganz darauf an, wie alt du bist und wo du wohnst. In Deutschland kannst du eine bestimmte Menge an Geld steuerfrei verdienen, abhängig davon, wie viel du in einer bestimmten Jahreszeit verdienst. Wenn du jünger als 25 Jahre bist, kannst du bis zu 9.408 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen. Wenn du älter als 25 Jahre bist, liegt die steuerfreie Grenze bei 13.839 Euro pro Jahr. Wenn du mehr als diese Grenzen verdienst, musst du Steuern zahlen.

Du kannst jeden Monat ein gewisses Maß an Einkommen haben, ohne Steuern zu zahlen. Es ist dir jedoch wichtig, die aktuellen Bestimmungen und Richtlinien zu kennen, damit du sicherstellen kannst, dass du immer im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen bleibst.

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