Erfahre wie viel geld du steuerfrei nebenbei verdienen darfst – Finanzielle Freiheit erreichen!

Steuerfrei nebenbei Geld verdienen

Hey, du hast schon mal darüber nachgedacht, etwas Geld nebenbei zu verdienen? Wenn ja, weißt du sicherlich, dass man nicht alles steuerfrei verdienen kann. Aber keine Sorge – wir werden dir zeigen, wie viel Geld du steuerfrei nebenbei verdienen kannst.

Du darfst bis zu einem Jahreseinkommen von 450 Euro steuerfrei nebenbei verdienen. Alles, was du darüber hinaus verdienst, musst du versteuern.

Grundfreibetrag 2021: Jetzt an Einkommensteuer sparen!

Du hast es vielleicht schon gehört: Das Existenzminimum wird zum Jahresanfang 2022 erneut angehoben. Damit es für alle steuerfrei ist, gibt es bei der Einkommensteuer den Grundfreibetrag. 2021 lag er bei 9408 Euro und wird nun auf 9744 Euro angehoben. Im kommenden Jahr soll der Betrag dann nochmal auf 9984 Euro erhöht werden. Damit kannst du dein Einkommen besser schützen und du musst nicht so viel Steuern zahlen. Es lohnt sich also, die neue Regelung im Auge zu behalten. Wirf einen Blick auf deine Steuererklärung und überprüfe, ob du von der Erhöhung des Grundfreibetrags profitierst.

Max. 48 Std. Arbeit/Woche: Arbeitszeitgesetz beachten!

Beachte unbedingt das Arbeitszeitgesetz! Wenn Du mehr als einen Job hast, darfst Du in der Woche insgesamt nicht mehr als 48 Stunden arbeiten. Nehmen wir mal als Beispiel Berta. Sie arbeitet in Teilzeit und hat 30 Stunden bei ihrem ersten Arbeitgeber. Dann kann sie bis zu 18 Stunden in der Woche noch in einem zweiten Job ausüben, ohne das Arbeitszeitgesetz zu verletzen. Beachte aber, dass Deine Arbeitgeber natürlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche von Dir verlangen dürfen. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes hältst.

Informiere deinen Arbeitgeber über Nebenjobs: Grenzen

Du musst deinem Arbeitgeber mitteilen, ob du einen Nebenjob ausübst. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Es gibt aber auch Einschränkungen, wie viel Informationen dein Arbeitgeber von dir verlangen darf. Diese Grenzen haben ihren Grund in verschiedenen Gesetzen. So kann dein Arbeitgeber zum Beispiel nur erfahren, welche Art von Nebentätigkeit du ausübst und wie lange du dafür Zeit aufwendest. Er darf aber keine Einzelheiten zu Verdienst oder Konditionen erfahren.

Minijob: Steuerpflicht und Steuererklärung erklärt

Du hast einen Minijob? Dann weißt du vermutlich, dass auch diese Arbeit steuerpflichtig ist. Meistens zahlt der Arbeitgeber die Steuern für dich, wenn du einen Minijob ausübst. Es kommt aber auch vor, dass du selbst deine Steuern abführen musst. Wie hoch die Steuerlast ist, hängt davon ab, welchen Minijob du hast. In der Regel beträgt sie bei einem Minijob bis zu einem Verdienst von 520 Euro (vor Oktober 2022 waren es 450 Euro) 2,0 Prozent. Diese Steuer muss vom Bruttolohn gezahlt werden. Ein kleiner Trost: Wenn du als Minijobber Steuern zahlst, hast du Anspruch auf eine Steuererklärung. Dabei musst du nur deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen. Als Ergebnis erhältst du entweder eine Rückerstattung oder musst eine Nachzahlung leisten.

 steuerfrei nebenbei Geld verdienen

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland auf 12 Euro pro Stunde

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 3. Juni 2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, wonach der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde angehoben wird. Mit der Erhöhung des Mindestlohns wird ein wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit und sozialer Absicherung für Beschäftigte in Deutschland erzielt.

Aufgrund der neuen Regelung erhalten Arbeitnehmer, die einen gesetzlichen Mindestlohn beziehen, mehr Geld für ihre Arbeit. Auch Menschen, die schwer zu verdienen haben, werden davon profitieren. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft der Menschen geleistet.

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist ein wichtiger Schritt, um die Lebenssituation von Millionen Arbeitnehmern in Deutschland zu verbessern. Durch die neuen Regelungen erhalten sie mehr Geld, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies soll zudem eine gerechtere Verteilung des Einkommens bewirken und dazu beitragen, dass mehr Menschen in eine sichere finanzielle Situation kommen.

Minijobs: Geringfügige Beschäftigung mit flexibler Arbeitsplanung

Minijobs sind eine Art von Beschäftigung, die nur ein geringes Einkommen und eine begrenzte Anzahl an Arbeitstagen pro Kalenderjahr ermöglichen. Sie gelten als geringfügige Beschäftigung und sind daher auf ein Arbeitsentgelt von höchstens 520 Euro monatlich und einen Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr beschränkt. Minijobs bieten eine einfache Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu erzielen, ohne eine Vollzeitstelle anzunehmen. Sie eignen sich auch ideal für Menschen, die einen flexiblen Arbeitsplan wünschen oder bestimmte Zeiträume nicht arbeiten möchten. Minijobs können in vielen Bereichen angeboten werden, z.B. in Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistung und vielem mehr. Dadurch können sich Interessenten auf mehrere Bereiche spezialisieren und das Einkommen erhöhen. Minijobs sind auch ideal für Studenten, da sie ein geringes Einkommen ermöglichen, ohne dass viel Zeit in Anspruch genommen wird. Auch für ältere Menschen, die sich in den Ruhestand begeben möchten, oder Menschen, die aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in Vollzeit arbeiten können, ist ein Minijob eine gute Option.

Minijob: Ein wichtiger Faktor für Rente und Erwerbsminderungsrente

Weißt Du, dass ein Minijob auch ein wichtiges Element bei der Berechnung der Altersrente und der Erwerbsminderungsrente ist? Die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird dabei angerechnet. Wenn Du zum Beispiel einen Minijob mit einem Monatsverdienst von 520 Euro hast, dann erhöht sich Deine monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro. Also lohnt es sich, einen Minijob auszuführen, um anspruchsberechtigt für eine Rente zu sein.

Verdiene dir ein Zubrot: Nebeneinkünfte erzielen

Du hast noch kein regelmäßiges Einkommen, aber möchtest dir ein kleines Zubrot verdienen? Dann sind Nebeneinkünfte eine gute Möglichkeit, sich ein bisschen Geld dazuzuverdienen. Nebeneinkünfte können auf viele verschiedene Arten erzielt werden. Beispielsweise kannst du einen Nebenjob annehmen, eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben oder Gegenstände vermieten oder verpachten. Ein weiterer Weg, um Nebeneinkünfte zu erzielen, ist die Teilnahme an Marktforschungsstudien oder das Erstellen von Online-Umfragen. All diese Optionen bieten dir die Möglichkeit, neben deinem normalen Einkommen ein wenig Geld zu verdienen. Wenn du die richtige Balance findest, kann es dir helfen, deine finanzielle Situation zu verbessern und deinen Lebensstil zu verbessern.

Steuerfreie Einnahmen: Arbeitslosengeld, Stipendien uvm.

Du hast ein paar steuerfreie Einnahmen, die du dir sichern kannst? Super! Einige Geld- und Sachleistungen, wie Arbeitslosengeld, Leistungen der Kranken-, Pflege- und gesetzlichen Unfallversicherung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld oder Zuschüsse für Neugeborene, sind von den Steuern befreit. Aber auch Stipendien können steuerfrei sein. Du musst dann aber die Bedingungen, die an die Förderung geknüpft sind, erfüllen. Bei manchen Stipendien musst du nach dem Studium auch einige Jahre in einer bestimmten Region arbeiten. Informiere dich also am besten vorher, bevor du ein Stipendium annimmst.

Geld verdienen: Bis zu 2400€ Steuerfrei pro Jahr!

Du möchtest nebenbei Geld verdienen? Dann solltest du wissen, dass du bis zu 2400€ pro Jahr steuerfrei verdienen kannst, wenn du Tätigkeiten wie Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Pfleger oder künstlerische Tätigkeiten ausübst. Wenn du pro Jahr z.B. 2600€ verdienst, dann kannst du 2400€ steuerfrei behalten und 200€ musst du versteuern. So sparst du bares Geld! Also, wenn du nebenbei was dazuverdienen willst, greif doch zu!

 Steuerersparnis durch nebenberufliches Einkommen

Minijob-Grenze erhöht: Jetzt bis zu 520 Euro pro Monat

Du hast es vielleicht schon gehört: Seit 1. Oktober 2019 ist die 450-Euro-Grenze beim Minijob auf 520 Euro angestiegen. Das bedeutet, dass du jetzt entweder pro Monat 520 Euro oder 70 Tage im Jahr arbeiten darfst. Wenn du einen Minijob hast, wird dein Gehalt meistens pauschal versteuert. Deshalb muss es in der Steuererklärung nicht erfasst werden. Manchmal kann es aber auch sein, dass du dein Gehalt in der Steuererklärung angeben musst, wenn du beispielsweise mehr als 400 Euro im Monat verdienst. Dann musst du auf die Steuer- und Sozialabgaben achten.

Minijobber: Neue Regelung ermöglicht mehr Flexibilität und Sicherheit

Ab dem 1. Oktober 2022 dürfen Minijobber in jenen Monaten, in denen sie die Geringfügigkeitsgrenze unvorhersehbar überschreiten, ein doppelt so hohes Einkommen erzielen, als die grundsätzlich festgelegte Minijobgrenze. Dies entspricht einem Betrag von 1.040 Euro brutto. Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Minijobber nicht überfordert und unterschiedlich behandelt werden. Sie bietet den Arbeitnehmern mehr Flexibilität und eine bessere Absicherung. Mit dieser Regelung können sie auch in Monaten, in denen sie mehr als die Minijobgrenze verdienen, ein höheres Einkommen erzielen. So kannst du dein Einkommen entsprechend deiner Arbeitsbelastung anpassen und hast mehr finanzielle Sicherheit.

Nebentätigkeit anfangen? Informiere deinen Arbeitgeber!

Du hast dir überlegt, neben deinem Hauptjob noch eine Nebentätigkeit anzufangen? Super Idee! Aber bevor du loslegst, solltest du unbedingt nochmal nachschauen, ob du deinen Hauptarbeitgeber darüber informieren musst. Grundsätzlich ist es nicht nötig, dass dein Hauptarbeitgeber deine Nebentätigkeit genehmigt. Aber es gibt einige Ausnahmen. Wenn es in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in anderen Verträgen steht, dass du deine Nebentätigkeit vorher anmelden musst, bist du verpflichtet, dies zu tun. Auch wenn deine Nebentätigkeit die Interessen des Arbeitgebers tangieren könnte, musst du es vorher anzeigen. So kannst du sicherstellen, dass du immer im Einklang mit dem Arbeitsrecht stehst und dir durch deine Nebentätigkeit keine Nachteile entstehen.

Minijobber:innen: Abgaben an die Sozialversicherung – Was du wissen musst

Du bist Minijobber:in und fragst dich, ob dein Arbeitgeber auch Abgaben an die Sozialversicherung zahlen muss? Ja, das muss er. Er muss 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung und Umlage U1/U2 abführen. Es ist wichtig, dass du Bescheid weißt und darauf achtest, dass dein Arbeitgeber diese Abgaben auch wirklich leistet, damit du im Ernstfall abgesichert bist. Für deine Zukunft kannst du zusätzlich selbst Freiwillig in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einzahlen, um noch besser abgesichert zu sein.

Aufstockung für Arbeitnehmer ab Oktober 2022 möglich

Ab 1. Oktober 2022 ist es für Arbeitgeber aus dem Privathaushalt möglich, ihren Arbeitnehmern eine Aufstockung zu gewähren. Der Anteil der Arbeitnehmer, die diese Aufstockung erhalten, liegt dann bei 3,6 % und bei Unternehmen sogar bei 13,6 %. Der Monatslohn des Arbeitnehmers beträgt 520,00 €, wobei der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung bei 18,72 € liegt und bei Unternehmen bei 70,72 €. Zudem wird der Arbeitgeber einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge übernehmen und die Kosten für die Aufstockung tragen. Auf diese Weise können Arbeitnehmer in den Genuss eines höheren Einkommens kommen und die Unternehmen sich auf dem Arbeitsmarkt besser positionieren.

Geringfügige Beschäftigung: Monatliche & Jahresgrenze beachten!

Du musst aufpassen, dass du bei einer geringfügigen Beschäftigung die monatliche Entgeltgrenze von 450 Euro nicht überschreitest. Wird diese Grenze überschritten, darf die Beschäftigung nicht mehr länger als 12 Monate dauern und der für diese Zeit zulässige Jahreswert von 5400 Euro darf nicht überschritten werden. Solltest du die Grenze überschreiten, beendet sich die geringfügig entlohnte Beschäftigung automatisch. Sei also vorsichtig und halte dich an die Vorgaben, damit du nicht in Schwierigkeiten kommst.

Versteuerung selbstständiger Nebentätigkeit: Anlagen G & S ab 410€/Jahr

Du musst aufpassen, wenn du eine selbstständige Nebentätigkeit ausübst. Sobald dein Einkommen 410 Euro pro Jahr übersteigt, musst du es versteuern. Das heißt, dass du ab dieser Grenze eine Anlage G ausfüllen musst, wenn du eine gewerbliche Tätigkeit ausübst, und eine Anlage S, wenn du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst. Du solltest dir darüber also im Klaren sein, bevor du deine Nebentätigkeit anfängst, denn zu viel versteuern zu müssen ist ärgerlich und kostet dich Geld. In der Regel kannst du die nötigen Unterlagen beim Finanzamt holen oder online herunterladen. Seit 2007 gibt es die Pflicht, die Anlagen G und S auszufüllen, wenn du mehr als 410 Euro pro Jahr verdienst.

Nebenjob & Arbeitslosengeld – So behältst du deinen Freibetrag von 165 Euro

Du hast einen Nebenjob und möchtest dein Arbeitslosengeld behalten? Kein Problem! Dir steht ein Freibetrag von 165 Euro pro Monat zu. Damit hast du die Möglichkeit, ein bisschen dazu zu verdienen, ohne dass dein Arbeitslosengeld gekürzt wird. Solltest du darüber hinaus noch mehr verdienen, wird dein Arbeitslosengeld entsprechend reduziert. Achte aber darauf, dass du nicht zu viel verdienst, denn sonst kann es sein, dass du dein Arbeitslosengeld ganz verlierst.

Steuererleichterungen für Nebenverdienst & Nebenerwerb in der Schweiz

Du hast einen Nebenverdienst? Dann solltest du wissen, dass du beim Einkommensteuergesetz einen jährlichen Freibetrag von CHF 800 bis maximal 2’400 hast, der bedeutet, dass dein Nebeneinkommen nicht besteuert wird. Dennoch musst du es deklarieren. Wenn es sich jedoch um einen Nebenerwerb handelt, gelten bei der AHV andere Richtlinien. Hier gilt ein jährlicher Freibetrag von 2’300 Franken. Es ist ebenfalls möglich, eine Abrechnung mit der AHV zu verlangen.

Schlussworte

Das kommt darauf an, wo du wohnst. In Deutschland darfst du jährlich bis zu 450 Euro steuerfrei nebenbei verdienen. Wenn dein Gehalt niedriger ist als die Freigrenze für das Einkommenssteuergesetz, musst du keine Steuern auf dein nebenberufliches Einkommen zahlen. Allerdings kann es in anderen Bundesländern geringfügig abweichen. Informiere dich deshalb am besten unbedingt nochmal genauer bei deiner Steuerberatung.

Du kannst bis zu 450 Euro im Monat steuerfrei nebenbei verdienen, aber du musst den Gewinn beim Finanzamt melden. Daher solltest du immer darauf achten, dass du nicht mehr als diese Grenze verdienst, damit du nicht unerwartet mit Steuern rechnen musst.

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