Hey! Wenn du dich schon mal gefragt hast, wie viel Geld du steuerfrei verdienen darfst, bist du hier genau richtig. In diesem Artikel erfährst du, wie du das herausfinden kannst und worauf du achten musst.
Du darfst bis zu 9.408 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Alles, was du darüber hinaus verdienst, musst du versteuern.
Muss man für Nebenjobs Steuern zahlen? Ja oder Nein?
Du hast einen Nebenjob und möchtest wissen, ob du Steuern zahlen musst? Wir klären auf: Gemäß § 3 Absatz 26 Einkommenssteuergesetz (EStG) sind Einnahmen aus einem Nebenjob bis zu einer Höhe von 2400 Euro pro Jahr steuerfrei, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Zu diesen Kriterien gehören unter anderem, dass die Nebentätigkeit nicht als eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird und die Tätigkeit lediglich hin und wieder ausgeübt wird. Außerdem dürfen die Einnahmen nicht höher sein als der Betrag, der als Übungsleiterpauschale vom Fiskus gewährt wird. Haben die Einnahmen diese Kriterien erfüllt, entfällt die Steuerpflicht.
Erspare mit dem Energiebonus bis zu 300 Euro im Jahr 2022
Du hast von dem Energiebonus gehört? Er ist eine tolle Möglichkeit, um Geld zu sparen. Aber es gibt einige Dinge, die du beachten musst, um sicherzustellen, dass du den vollen Bonus erhältst. Der Freibetrag des Energiebonus liegt im Jahr 2022 bei 10.347 Euro. Wenn du weniger als diesen Betrag verdienst, kannst du die vollen 300 Euro behalten. Verheiratete können eine höhere Grenze von 20.694 Euro beanspruchen. In beiden Fällen bedeutet es, dass du mit dem Energiebonus einiges sparen kannst. Also, wenn du unter dieser Einkommensgrenze liegst, nutze die Chance und sichere dir deine Ersparnis!
Prämie bis zu 3.000 Euro: Arbeitnehmer erhalten ab Okt 2022 steuerfrei
Ab dem 26. Oktober 2022 kannst Du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer von Deinem Arbeitgeber eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro erhalten. Diese Prämie wurde von der Bundesregierung eingeführt und die Zustimmung des Bundestages und Bundesrates bekommen. Der Zweck dieser Prämie ist es, den Anstieg der Inflation auszugleichen, der durch die Kostensteigerungen der letzten Jahre entstanden ist. Diese Prämie kann einmal im Jahr gewährt werden und sollte immer direkt auf Dein Konto überwiesen werden. Wenn du Fragen zu dieser Prämie hast, kannst du dich jederzeit an deinen Arbeitgeber wenden.
Unternehmen: Bis Ende 2024 finanzielle Unterstützung für Mitarbeiter
Du kannst als Arbeitgeber deinen Mitarbeitern bis Ende 2024 finanziell unter die Arme greifen. Dafür steht dir eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3000 Euro zur Verfügung. Damit kannst du deinen Angestellten eine kleine Zuwendung geben, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der Inflation abmildern soll. Die Prämie wird vom Bund bereitgestellt und ist als einmalige Zahlung gedacht. Du kannst die Prämie an deine Beschäftigten ausschütten, sofern du über ein Unternehmen oder eine Einrichtung verfügst, die mindestens fünf Mitarbeiter beschäftigt. So kannst du deinen Angestellten eine finanzielle Unterstützung geben, die sie sich verdient haben.
Energiepreispauschale (EPP): Steuervorteile nutzen
Bei der Energiepreispauschale (EPP) handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die der Einkommensteuer unterliegt. Das bedeutet, dass die 300 Euro in dem Monat, in dem die EPP ausgezahlt wird, auf dein Bruttogehalt draufgepackt werden und anschließend versteuert werden. Die EPP ist also kein steuerfreier Zuschlag. Allerdings kann sich der EPP-Empfänger einen Teil der Steuern zurückholen, indem er die Zahlung auf seiner Steuererklärung geltend macht. Auf diese Weise kannst du die Steuerbelastung minimieren.
Minijobs: Mehr Freiheiten und bis zu 520€/Monat
Du hast die Wahl, ob du in deinem Minijob entweder 520 € pro Monat oder 70 Tage im Jahr arbeiten möchtest. Seit dem 1. Oktober ist die Grenze, die du maximal verdienen darfst, von 450 € auf 520 € angestiegen. Dadurch hast du jetzt mehr Freiheiten bei der Gestaltung deines Minijobs. Meistens werden Minijobs pauschalversteuert, weshalb du sie in der Steuererklärung nicht extra erfassen musst. Beachte aber bitte, dass es je nach Arbeitsverhältnis und Einkommen Unterschiede in der Versteuerung geben kann. Solltest du also über die 520 € Grenze kommen, kann es sein, dass du den Minijob in deiner Steuererklärung angeben musst. Informiere dich daher gut über die Versteuerung deines Minijobs.
Maximale Verdienstgrenze für Minijobber erhöht: 1040 Euro pro Monat
Seit dem 1. Oktober 2022 dürfen Minijobber in jenem Monat, in dem sie unvorhergesehen über die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 520 Euro hinaus verdienen, maximal doppelt so viel verdienen. Dies entspricht einem Betrag von 1040 Euro. Damit können Minijobber den einen oder anderen Monat ohne Probleme mehr als 520 Euro verdienen, ohne gleich in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übergehen zu müssen. So kannst du als Minijobber immer wieder etwas mehr verdienen und dir schöne Dinge gönnen.
Bundestag erhöht Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde
Am 3. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, um den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen. Damit erhöht sich der Mindestlohn erstmals seit 2017, als er auf 8,84 Euro pro Stunde angehoben wurde. Die Erhöhung soll ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten und sollte Arbeitnehmern, die aufgrund des Mindestlohns ein niedriges Einkommen erzielen, ein höheres Einkommen bieten. Zudem erhofft sich die Bundesregierung, dass die Erhöhung den Arbeitgebern dabei helfen kann, gute Arbeitsbedingungen und -plätze für alle zu schaffen.
Der Mindestlohn ist ein wichtiges Instrument, um die Lebensstandard der niedrig entlohnten Arbeitnehmer zu stärken und die soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Laut der Bundesregierung wird der Mindestlohnanstieg dazu beitragen, dass Arbeitnehmer mehr Geld zur Verfügung haben, um Verpflichtungen zu erfüllen und sich das zu leisten, was sie brauchen, um ein besseres Leben zu führen.
Minijob-Grenze ab Oktober 2022 bei 520 Euro – Mindestlohn beachten
Ab dem 1. Oktober 2022 wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro monatlich angehoben. Dies orientiert sich an der Höhe des Mindestlohns. D.h. wenn der Mindestlohn erhöht wird, steigt somit auch die Minijob-Grenze. Damit kannst Du als Minijobber demnächst mehr verdienen! Der Mindestlohn wird regelmäßig überprüft und an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Daher ist es wichtig, dass Du den aktuellen Stand im Blick behältst, um nicht zu viel oder zu wenig zu verdienen.
Steuern sparen: Bis zu 2400€ pro Jahr steuerfrei verdienen
Du musst nicht für jeden Euro, den du verdienst, Steuern zahlen. Wenn du nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Pfleger oder in künstlerischen Tätigkeiten arbeitest, kannst du bis zu 2400€ pro Jahr steuerfrei verdienen. Beispiel: Wenn du in einem Jahr 2600€ aus einer dieser Tätigkeiten erhältst, sind 2400€ steuerfrei und 200€ steuerpflichtig. Mit diesen Tipps kannst du bares Geld sparen!
Verdiene bis zu 450 Euro im Monat steuerfrei
Du fragst dich, was das alles für dich bedeutet? Wenn du nebenbei auch ein bisschen Geld verdienen möchtest, um dein Taschengeld aufzubessern oder deine Ausgaben zu decken, gibt es einige Möglichkeiten, die du in Betracht ziehen kannst. Eine davon ist der 450-Euro-Job. Das bedeutet, dass du bis zu 450 Euro monatlich hinzuverdienen kannst, ohne dass du Abgaben wie Steuern, Sozialabgaben oder Versicherungsbeiträge zahlen musst. Eine weitere Möglichkeit ist die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale, mit der du bis zu 410 Euro monatlich steuerfrei verdienen kannst. Falls du dich für eine selbstständige Nebenbeschäftigung entscheidest, kannst du ebenfalls bis zu 410 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Aber Achtung! Für eine solche Nebenbeschäftigung müssen keine Steuern gezahlt werden, aber du musst ein Gewerbe anmelden und möglicherweise eine Buchführung machen.
Was sind Minijobs? Flexible Arbeit auf geringfügiger Basis
Du hast schon mal was von Minijobs gehört und möchtest mehr darüber erfahren? Minijobs sind eine Form der geringfügigen Beschäftigung, die sich in erster Linie durch ein geringes Arbeitsentgelt und eine begrenzte Dauer auszeichnet. Das Arbeitsentgelt bei einem Minijob beträgt maximal 520 Euro im Monat oder ein Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Es gibt also eine deutliche Unterscheidung zu einer regulären Vollzeittätigkeit, bei der sich das Arbeitsentgelt mehr als verdoppeln kann. Minijobs bieten eine flexible Arbeitsmöglichkeit, wobei die meisten Minijobber in Teilzeit und auf geringfügiger Basis arbeiten. Auch für Arbeitgeber können Minijobs eine interessante Option sein, da sie durch die geringeren Lohnkosten eine geringere Belastung mit sich bringen.
Mehrere Minijobs ausüben: 520 Euro pro Monat, Sozialversicherung gewährleistet
Du möchtest mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben? Dann bist du hier genau richtig! Wenn du keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast, kannst du in zwei und mehr Minijobs gleichzeitig arbeiten. Der Verdienst darf insgesamt aber nicht mehr als 520 Euro pro Monat betragen. In diesem Fall müssen die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen den Lohnsteuerabzug vornehmen und die Beiträge zur Sozialversicherung an die jeweilige Krankenkasse abführen. Somit ist gewährleistet, dass Minijobber und Minijobberinnen sozialversichert sind.
AHV-Meldepflicht für Nebenerwerb: Was gilt ab CHF 800?
Du musst deinen Nebenerwerb der AHV melden, wenn du mehr als CHF 800 pro Jahr verdienst. Wenn du jedoch weniger als CHF 2’300 im Jahr verdienst, musst du nichts bezahlen, aber du musst trotzdem deinen Nebenerwerb melden. Wenn du mehr als CHF 2’300 pro Jahr verdienst, musst du deinen Nebenerwerb der AHV melden und eine Abrechnung verlangen. Diese Einkünfte sind dann steuerfrei.
Minijob: Rechte & Pflichten – Abgaben an Sozialversicherung prüfen
Als Minijobber:in hast Du einiges zu beachten. Der:die Arbeitgeber:in ist dazu verpflichtet, pauschale Abgaben an die Sozialversicherung zu leisten. Diese sind 13 % für die Krankenversicherung und 15 % für die Rentenversicherung. Zusätzlich muss eine Umlage U1/U2 gezahlt werden. Es ist also wichtig, dass du Dich als Minijobber:in genau über Deine Rechte und Pflichten informierst, um sicherzustellen, dass Dein Arbeitgeber die Abgaben korrekt abführt. Es lohnt sich, immer wieder einen Blick auf Deine Abrechnung zu werfen, um zu überprüfen, ob auch wirklich alles korrekt abgerechnet wird.
Richtiges Gehalt eintragen: Nettogehalt und Sachbezüge beachten
Stelle sicher, dass du dein Gehalt korrekt eingibst. Wenn du einen monatlichen Bruttobetrag von 520 € hast, solltest du darauf achten, dass du 441 € als Nettogehalt eingibst. Beachte auch, dass du bei Sachbezügen ebenfalls eine Eingabe tätigen musst. Diese können zum Beispiel durch private Nutzung von Dienstwagen oder kostenlose Verpflegung entstehen. Achte darauf, dass du beide Eingaben korrekt tätigst, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Minijob steuerpflichtig? Ja! Erfahre mehr über Steuersatz & Freibeträge
Du hast einen Minijob und wunderst Dich, ob das auch steuerpflichtig ist? Die Antwort lautet: Ja, denn jede Art von Einkommen muss versteuert werden. Meistens zahlt der Arbeitgeber die Steuern direkt an das Finanzamt. Der so genannte „520-Euro-Minijob“ (bis Oktober 2022 noch als „450-Euro-Minijob“ bekannt) versteuert sich mit einem Satz von 2,0 Prozent. In manchen Fällen können sich auch andere Steuersätze oder Freibeträge ergeben. Informiere Dich am besten beim Arbeitgeber oder beim Finanzamt.
Steuerpflicht in Deutschland: Alles Wissenswerte über Einkommenssteuer
Du bist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn Du in Deutschland Deinen Wohnsitz oder Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Dies ist in § 1 Abs 1 EStG geregelt. Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tode. Wenn Du in Deutschland lebst, musst Du Dein Einkommen dem Finanzamt melden. In bestimmten Fällen musst Du auch Steuern zahlen, zum Beispiel, wenn Du Mieteinnahmen hast oder einen Nebenjob ausübst. Es ist wichtig, dass Du Dich über die Steuergesetze und -bestimmungen informierst, damit Du Deine Steuerpflicht richtig erfüllst.
So musst du deinen Minijob richtig versteuern
Du fragst Dich, wie Du Deinen Minijob versteuern musst? Grundsätzlich ist es so, dass Du Deinen Minijob versteuern musst. Dein Arbeitgeber muss die einheitliche Pauschalsteuer abführen, die sich aus einem Steuersatz von 2 Prozent sowie Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zusammensetzt. Damit der Arbeitgeber die Steuer abführen kann, musst Du ihm lediglich Deine Steueridentifikationsnummer sowie Dein Geburtsdatum nennen. Beachte aber, dass Du trotz der Pauschalsteuer trotzdem noch eine Steuererklärung abgeben musst. Denn der Arbeitgeber muss Deine Einkünfte an das Finanzamt melden. Aus diesem Grund solltest Du Dir Deine Lohnsteuerbescheinigung aufheben, die Dir Dein Arbeitgeber zukommen lassen sollte.
Rentenversicherungsbeiträge 2022: Arbeitnehmer- & Arbeitgeberanteil erhöhen
Ab 1. Oktober 2022 müssen Unternehmen und Privathaushalte den Arbeitnehmeranteil bei der Aufstockung auf 3,6% bzw. 13,6% erhöhen. Der monatliche Lohn des Arbeitnehmers bleibt dabei mit 520,00€ gleich, jedoch steigt der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung auf 70,72€. Daher ist es für Arbeitgeber wichtig, sich rechtzeitig über die Änderungen zu informieren, um die Kosten im Blick zu behalten. Außerdem empfehlen wir Arbeitnehmern, sich über die neuen Regelungen zu informieren, um sicherzustellen, dass sie die richtige Summe an Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Zusammenfassung
In Deutschland kannst Du jedes Jahr bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe ohne Steuerpflicht verdienen. Dieser Betrag heißt Grundfreibetrag und beträgt derzeit 9.408 Euro pro Jahr. Dieser Betrag ist steuerfrei und Du musst ihn nicht versteuern. Alles, was Du darüber hinaus verdienst, musst Du versteuern.
Fazit: Es ist wichtig, sich über den aktuellen Stand der steuerfreien Verdienstgrenze in Deutschland zu informieren, damit Du nicht mehr Steuern zahlen musst, als Du müsstest.