Hey du,
hast du auch schon mal überlegt, wie viel Geld du neben deinem Bafög noch dazuverdienen darfst? Wir helfen dir gerne weiter, denn das ist gar nicht so einfach zu durchblicken. In diesem Beitrag erklären wir dir, welche Regelungen es gibt und wie viel Geld du dazuverdienen darfst. Lass uns loslegen!
Es kommt darauf an, ob du einzahlstützender Studierender bist oder nicht. Wenn du zusätzlich zu deinem Bafög noch Geld verdienen möchtest, musst du unter bestimmte Voraussetzungen gehen. Wenn du einzahlstützender Studierender bist, hast du Anspruch auf ein Freibetrag von 450 Euro pro Monat. Alles, was du mehr verdienst, musst du angeben und es wird von deinem Bafög abgezogen. Wenn du nicht einzahlstützender Studierender bist, gibt es keine Obergrenze für das Geld, das du neben Bafög verdienen kannst. Allerdings musst du trotzdem deine Einkünfte angeben, da es dann Einfluss auf dein Bafög hat.
Job über Freigrenze? So wirkt sich das auf BAföG aus
Du hast einen Job, der über der Freigrenze liegt? Dann wird dein Einkommen im Bewilligungszeitraum betrachtet. Ab Oktober 2022 gibt es den sogenannten 520 Euro-Job, vorher waren es 450 Euro. Wenn du einen solchen Job hast, wird dir beim BAföG nichts abgezogen. Anders sieht es bei selbstständiger Arbeit aus. Hier ist die Freigrenze geringer, sodass ein Teil deines Einkommens bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt wird.
Ausbildungsförderung: Einkommen & Dokumente beachten
Du hast ein Anrecht auf Ausbildungsförderung, wenn du ein Auszubildender bist. Bei der Berechnung der Förderung ist das aktuelle Einkommen maßgebend. Dieses sind die Einnahmen, die du im jeweiligen Bewilligungszeitraum erhältst. Anders sieht es bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Eltern aus: Hier wird das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums als Berechnungsgrundlage herangezogen. Beachte, dass du ein paar Unterlagen bereithalten musst, um deinen Anspruch geltend machen zu können. Dazu zählen neben deiner Einkommens- und Vermögensbescheinigung auch dein Ausbildungsvertrag und ein paar weitere Dokumente.
Werkstudentenjob: Bis zu 520 Euro anrechnungsfrei verdienen
Wenn Du mehr als 520 Euro im Monat in einem Studentenjob verdienst, kannst Du als Werkstudent angestellt werden. Dieses Angebot eignet sich besonders für Studenten, die Bafög beziehen und mehr als 520 Euro monatlich verdienen möchten, ohne dass diese Einkünfte beim Bafög angerechnet werden. Allerdings ist zu beachten, dass Bafög-Empfänger nur bis zu einer Höhe von 520 Euro im Monat anrechnungsfrei verdienen dürfen.
Mietzuschuss beantragen: Stemme deinen Mietanteil bequem und sicher
Du kannst, wenn du Bafög beziehst, deinen Mietanteil nicht vollständig damit bezahlen? Dann hast du die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Miete nach dem Sozialgesetzbuch II zu beantragen. Dafür muss dein Einkommen, bestehend aus deiner Ausbildungsförderung (Bafög oder BAB) sowie anderen Einkommensquellen, berücksichtigt werden. Daher lohnt es sich, die Antragsformulare genau durchzulesen. So kannst du deinen Mietanteil bequem und sicher stemmen!
Steuerfrei bis zu 10908 Euro im Jahr dank Student*innen-Freibetrag
Als Student*in hast du es gut: du kannst im Monat bis zu 520 Euro verdienen, ohne dass du Abgaben an den Staat zahlen musst. Das bedeutet, dass du bei einem Minijob-Gehalt jeden Monat dein Gehalt bekommst und am Ende des Jahres satte 6240 Euro zusammen hast. Aber es kommt noch besser: Seit Januar 2023 gibt es für Studierende einen jährlichen Freibetrag. Das heißt, du darfst insgesamt bis zu 10908 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Das ist eine richtig tolle Sache, oder? Also, worauf wartest du noch? Jetzt ist die perfekte Zeit, um dir neben dem Studium ein bisschen Geld dazuzuverdienen!
Studenten können leicht über 1000 Euro verdienen
Du kannst als Student ganz einfach 1000 Euro Brutto im Jahr verdienen. Der Grundfreibetrag von 8652 Euro im Jahr wird über die Steuer-ID berücksichtigt. Wenn du dann noch die 1000 Euro Werbekostenpauschale hinzufügst, kommst du auf ein Gesamteinkommen von 9652 Euro im Jahr, bevor du überhaupt Einkommenssteuer zahlen musst. Es gibt also viele Möglichkeiten, als Student mehr als 1000 Euro Brutto zu verdienen. Schau dich in deiner Stadt um und finde heraus, was möglich ist. Mit ein bisschen Glück kannst du sogar mehr als 1101 Euro im Jahr verdienen.
Studenten Steuerfreibetrag: 9168 Euro pro Jahr
Als Student hast du Anspruch auf einen Steuerfreibetrag in Höhe von 9168 Euro pro Jahr. Wenn du mehr verdienst, kannst du die über dem Freibetrag gezahlten Steuern zurückholen. Der Freibetrag ist in den meisten Fällen in einem einzigen Jahr anwendbar und kann deine Steuerlast deutlich senken. Es lohnt sich, deine Steuererklärung jedes Jahr abzugeben, um sicherzustellen, dass du nicht mehr Steuern bezahlst, als nötig. Wenn du den Freibetrag für Studenten in Anspruch nehmen möchtest, solltest du deine Steuererklärung frühzeitig einreichen, um deine Steuererstattung schnell zu erhalten.
Minijob für BAföG-Bezieher: 520,92 Euro monatlich Anrechnungsfreibetrag
Du hast gerade dein BAföG beantragt und möchtest dir einen Minijob zur Finanzierung deiner Ausbildung dazuverdienen? Dann ist das richtig für dich! Denn beim BAföG gibt es einen monatlichen Anrechnungsfreibetrag von 520,92 Euro. Das bedeutet, dass du einem Minijob bis zu 520 Euro im Monat nachgehen kannst, ohne dass sich das auf deine BAföG-Förderung auswirkt. Solltest du mehr als 520 Euro im Monat verdienen, wird nur der über den Anrechnungsfreibetrag hinausgehende Einkommensanteil angerechnet. So kannst du dir einen Minijob suchen und dir dein BAföG zusätzlich sichern.
Maximiere Bafög, indem du Arbeitsstunden im Auge behältst
Du solltest also nicht zu viel arbeiten, wenn du Bafög beziehst. Wagner erklärt, dass es keine Stunden-Grenze für Bafög-Empfänger gibt. Aber wenn du mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest, kann das Auswirkungen auf deinen Studentenstatus haben. Dadurch musst du dann höhere Steuern und Sozialabgaben zahlen. Deshalb ist es wichtig, dass du die Anzahl der Arbeitsstunden im Auge behältst und nicht zu viel arbeitest, wenn du Bafög beziehst.
Minijobber erhalten mehr Rechte: Entgeltgrenze auf 520 Euro monatlich angehoben
Der Regierungsentwurf sieht vor, dass die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro monatlich angehoben wird. Dadurch können Minijobber künftig bis zu 10 Stunden pro Woche arbeiten und dabei den aktuellen Mindestlohn bekommen. Die Dynamik der Entgeltgrenze bedeutet, dass sie an den jeweiligen Mindestlohn angepasst wird, um Minijobbern ein angemessenes Einkommen zu garantieren. Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines fairen Arbeitsmarkts und mehr Rechte für Minijobber.
Wie viel BAföG bekommst du? Grundbedarf abhängig von Schulform, Ausbildung & Wohnort
Du hast noch Fragen, wie viel BAföG du bekommen kannst? Der Grundbedarf hängt von der Schulform, der Ausbildung und dem Wohnort ab. Wenn du zum Beispiel ein Hochschulstudium absolvierst, beträgt der Grundbedarf 452 €. Wenn du eine Berufsfachschule besuchst und noch bei deinen Eltern wohnst, liegt der Grundbedarf bei 262 €. Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, ist der Grundbedarf 632 €. Seit 2008 gibt es diese Regelung.
BAföG-Höchstsatz ab 2022/2023: 812€/Monat für Studierende
Ab dem Wintersemester 2022/2023 erhalten Studierende, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben, unter 25 Jahre alt sind und familienversichert sind, einen BAföG-Höchstsatz von 812 Euro pro Monat. Dieser Betrag beinhaltet sowohl den Grundbedarf als auch den Bedarf für die Unterkunft. Der Höchstsatz wurde im Vergleich zur letzten BAföG-Novelle erhöht. Somit können Studierende besser in ihrem Studium und der Unterbringung finanziell unterstützt werden.
BAföG-Restschulden: Verjähren nicht! Finanzielle Hilfe holen
Achtung: BAföG-Restschulden verjähren nicht! Wenn Du ein BAföG beantragt hast, solltest Du beachten, dass die Rückzahlung nicht unendlich aufgeschoben werden kann. Spätestens nach 20 bis 30 Jahren gehen noch ausstehende Schulden auf den Staat über. Deren Tilgung regelt dann nicht mehr das BAföG, sondern die Bundeshaushaltsordnung. Es ist also wichtig, dass Du Dich frühzeitig um die Rückzahlung kümmerst. Wenn Du Fragen hast, wende Dich an das BAföG-Amt, die können Dir alle Infos geben. Oder Du informierst Dich bei einer Schuldnerberatung. So kannst Du Deine finanzielle Situation langfristig in den Griff bekommen.
BAföG zurückzahlen – Wichtige Informationen & Lösungen
Wenn du dein BAföG nicht zurückzahlen kannst, ist es wichtig, dich mit dem BAföG-Amt in Verbindung zu setzen. Sie können dir helfen, ein Einzahlungsplan zu erstellen, damit du dein BAföG zurückzahlen kannst. Außerdem können sie dir mögliche Lösungen aufzeigen, wie z.B. Ratenzahlung oder eine Erhöhung der Tilgungsrate. Wenn du dein BAföG nicht zurückzahlen kannst, weil deine finanzielle Situation es nicht erlaubt, kann es auch sein, dass du eine Erlaubnis bekommst, dein BAföG zu stunden. Dafür müsstest du aber auch einen Antrag stellen und begründen, warum du das BAföG nicht zurückzahlen kannst. Es ist wichtig, dass du dein BAföG zurückzahlst, denn ansonsten fallen Zinsen und eventuell auch Säumniszuschläge an. Zudem kann es auch sein, dass dein Arbeitgeber über deine BAföG-Rückzahlung informiert wird, wenn dieser bei der Finanzierung des BAföG hilft. Daher ist es wichtig, dass du deine Rückzahlungsverpflichtung ernst nimmst und alles in deiner Macht Stehende tust, um dein BAföG zurückzuzahlen.
Steuererklärung: Freibeträge für Eltern ab August 2022
Wenn Deine Eltern also weniger verdienen als im vergangenen Jahr, kannst Du das bei Deiner Steuererklärung angeben. Ab August 2022 erhalten verheiratete Eltern einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 2415 €, alleinstehende Eltern 1605 € und Ehepartner jeweils 1605 €. Stiefeltern erhalten 805 € monatlich. Bei Deiner Steuererklärung solltest Du darauf achten, dass Du die richtige Zahl angibst, um den maximalen Freibetrag zu erhalten.
BAföG: Wirkt sich Minijob deiner Mutter aus?
Weißt du nicht, ob sich der Minijob deiner Mutter auf dein BAföG auswirkt? Leider können wir dir darauf keine genaue Antwort geben. Wir brauchen hierzu nämlich noch weitere Informationen: Zum Beispiel, ob deine Eltern zusammenleben, ob deine Mutter noch weitere Einkünfte hat, wie viel dein Vater verdient, ob du Geschwister hast usw. Warum probierst du nicht einfach mal einen BAföG-Rechner aus? Auf jeden Fall solltest du den Minijob unbedingt nachmelden.
Finanziere dir deine Wohnung: Berufsausbildungsbeihilfe & BAföG
Damit du dir die Wohnung trotzdem finanzieren kannst, gibt es einige Möglichkeiten. Eine davon ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Du kannst einen Antrag stellen und die Beihilfe bekommst du als monatlichen Zuschuss zu deinem Verdienst. So kannst du dir deine eigene Wohnung leichter leisten. Eine weitere Option ist BAföG. Damit erhältst du ebenfalls einen finanziellen Zuschuss, der dir beim Erreichen deiner Träume hilft. Beides sind gute Möglichkeiten, um sich den Traum von der eigenen Wohnung zu erfüllen. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, dann schau dir am besten die Webseiten an und informiere dich über die Details. Dann kannst du schnell sehen, ob du dafür in Frage kommst.
BAföG-Leistungen & Minijob: Verdienstgrenze von 6240 Euro
Hast du BAföG-Leistungen? Dann darfst du in der Regel einen Minijob mit einer Verdienstgrenze ausüben, ohne dass dir die Leistungen gekürzt werden. Ein wichtiger Punkt ist aber: In dem Zeitraum, in dem du die Leistungen bekommst (meistens 12 Monate), darfst du insgesamt maximal 6240 Euro verdienen. Das entspricht also einem Durchschnitt von 520 Euro pro Monat. Ein Minijob ist hier eine gute Möglichkeit, um sich außerhalb des Studiums etwas dazu zu verdienen, ohne dass du dafür deine BAföG-Leistungen verlierst. Achte allerdings darauf, dass du die Grenze von 6240 Euro nicht überschreitest.
Schnell Schuldenfrei: BAföG schnell zurückzahlen mit 130 Euro/Monat
Du hast Glück, denn normalerweise musst du dein BAföG in der Regel erst nach 12 Monaten zurückzahlen. Mit einer Ratenhöhe von 130 Euro kannst du das BAföG schneller begleichen und somit schnell wieder schuldenfrei sein. Bei einer Ratenhöhe von 130 Euro pro Monat sind das immerhin 77 Monatsraten, bis du dein BAföG zurückgezahlt hast. Nutze die Chance und zahle dein BAföG schnell zurück, damit du schnell schuldenfrei bist. Auch wenn du die Ratenhöhe nicht einhalten kannst, musst du dir keine Sorgen machen. In der Regel kannst du die Ratenhöhe jederzeit anpassen. Sollte deine finanzielle Situation es erfordern, kannst du eine Ratensenkung beantragen. Auch eine Stundung ist möglich. Schau dir in jedem Fall die verschiedenen Möglichkeiten an, wie du dein BAföG schnell und einfach zurückzahlen kannst. Egal, wie du dich entscheidest, du bist schon bald schuldenfrei.
BAföG Bewilligung: Nebenjob Einschränkungen beachten!
Du solltest bei deiner BAföG Bewilligung auf jeden Fall im Hinterkopf behalten, dass dein Nebenjob dein BAföG beeinflusst. Je mehr Geld du nebenher verdienst, desto mehr kürzt sich dein BAföG. Allerdings ist es möglich, dass du während deines BAföG Bewilligungszeitraumes maximal 5400 € im Jahr verdienst. Damit du trotzdem noch ein wenig Geld dazuverdienen kannst, erlaubt dir das BAföG Amt 20 Stunden die Woche einen BAföG Nebenjob auszuüben. Dadurch kannst du deine finanzielle Situation etwas entspannen und zusätzlich noch etwas Erfahrung sammeln.
Fazit
Grundsätzlich darfst du neben Bafög so viel verdienen, wie du möchtest. Es gibt jedoch einige Einschränkungen, die du beachten musst. In der Regel darfst du bis zu 150 % des Bafög-Satzes verdienen, ohne dass dein Bafög angepasst wird. Wenn du mehr verdienst, wird dein Bafög entsprechend gekürzt. Es lohnt sich also, vorher genau zu überlegen, wie viel du neben dem Bafög verdienen möchtest.
Es ist wichtig, dass du dich bezüglich der Möglichkeiten gut informierst, die du hast, um neben dem Bafög Geld zu verdienen. So kannst du sicherstellen, dass du immer im Rahmen der Regeln bleibst und keine Probleme mit dem Bafög bekommst. Du kannst auch immer einen Berater fragen, wenn du dir unsicher bist.