Hey du!
Hast du dich schon mal gefragt, wie viel Geld man steuerfrei verdienen darf? Wenn du bisher noch keine Ahnung hattest, bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erklären wir dir, ab welcher Summe man Steuern zahlen muss und was es mit dem sogenannten Progressionsvorbehalt auf sich hat. Also lass uns loslegen!
Das kommt darauf an, wo du wohnst. In Deutschland gibt es eine sogenannte „Grenze der Steuerfreiheit“, die sich nach deinem Einkommen und deinem Alter richtet. Wenn du unter 25 Jahre alt bist, kannst du in der Regel bis zu 9.408€ im Jahr steuerfrei verdienen. Wenn du älter als 25 Jahre alt bist, steigt der Betrag auf 15.408€. Damit du genau weißt, wie viel du steuerfrei verdienen darfst, lohnt es sich, deinen Steuerberater zu fragen.
Dazuverdienen bis zu 520 Euro monatlich ohne Abgaben
Berufstätige haben die Möglichkeit, neben ihrem normalen Job weitere Einkünfte zu erzielen. Bis zu 520 Euro monatlich können ohne Steuern oder Sozialabgaben verdient werden. Dieser Betrag wird jährlich überprüft. In manchen Fällen kannst du aber auch mehr als diesen Betrag dazuverdienen, allerdings musst du dann die entsprechenden Abgaben leisten. Zudem gibt es auch einige Berufe, die von dieser Regelung ausgenommen sind. Wenn du also ein zusätzliches Einkommen generieren möchtest, solltest du dir unbedingt vorher informieren, welche Abgaben du zahlen musst.
Minijobs: Definition, Einkünfte, Steuern und mehr
Definition: Ein Minijob ist eine Art geringfügiger Beschäftigung, bei der du maximal 520 Euro im Monat verdienst oder höchstens 70 Tage pro Kalenderjahr arbeitest. Diese Art der Beschäftigung ist meist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt und ermöglicht es dir, nebenberuflich zu arbeiten. Bei einem Minijob musst du keine Sozialabgaben an die Krankenkasse und Rentenversicherung entrichten. Auch Steuern und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. Du musst allerdings dein Einkommen beim Finanzamt angeben und dort deine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Minijob: Bis zu 520 Euro pro Monat oder 70 Tage im Jahr verdienen
Du hast die tolle Möglichkeit, mit einem Minijob bis zu 520 Euro im Monat zu verdienen oder aber 70 Tage im Jahr zu arbeiten. Ab 1. Oktober gilt hier die neue Grenze von 520 Euro – ein deutlicher Anstieg gegenüber der alten Grenze von 450 Euro. Meistens werden Minijobs pauschal versteuert und müssen daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Mit einem Minijob kannst du also ein nettes Taschengeld verdienen, ohne dass du das Ganze in deiner Steuererklärung erfassen musst. Es lohnt sich also, einen Minijob anzunehmen.
450 Euro Job: Steuerfrei & Rentenversicherungspflicht?
Du hast vor, einen 450 Euro Job anzunehmen? Dann solltest Du ein paar Fakten über diese geringfügig entlohnte Beschäftigung auf 520 Euro Basis wissen. Zunächst einmal ist der Verdienst steuerfrei, sofern er nicht mehr als 520 Euro im Monat beträgt. Seit dem Jahr 2013 musst Du zudem eine Rentenversicherungspflicht erfüllen. Allerdings kannst Du Dich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen – dazu musst Du einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen.
Gesetzlicher Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze ab 1.10.22 erhöht
Ab dem 1. Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Damit erhalten Arbeitnehmer mehr Geld für ihre Arbeit. Ebenso wird die Entgeltgrenze für Minijobs, die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze, auf 520 Euro monatlich angehoben. Dadurch profitieren auch Minijobber und erhalten mehr Geld für ihre Arbeit. Der gesetzliche Mindestlohn ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsmarktes, da er vor allem dafür sorgt, dass Arbeitnehmer mindestens ein gewisses Grundeinkommen erhalten, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Mit der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze werden Minijobbern mehr Rechte eingeräumt. Sie erhalten mehr Geld für ihre Arbeit und können mehr aus ihrem Minijob machen.
Minijob: 450 Euro Grenze beachten – Versicherungsfrei bis zu 3 Monate
Wenn Du einen Minijob ausübst, solltest Du die monatliche Grenze von 450 Euro im Auge behalten. Wird diese nur gelegentlich und unvorhergesehen überschritten, bleibt der Minijob versicherungsfrei. Dies gilt seit dem 1. Januar 2015, sodass Du sogar bis zu dreimal im Jahr die Grenze überschreiten kannst, ohne dass Dein Minijob als versicherungspflichtig eingestuft wird. Allerdings solltest Du eines beachten: Übersteigt der Verdienst die 450-Euro-Grenze an mehr als drei Monaten im Jahr, muss der Minijob als sozialversicherungspflichtig angemeldet werden.
Verdiene Geld mit Nebenjobs – Regeln & Tipps
Hey! Möchtest du einen Nebenjob machen? Noch ein bisschen Geld verdienen? Dann solltest du auf jeden Fall die gesetzlichen Regelungen beachten. Es gibt nämlich einige Grenzen, die du nicht überschreiten darfst. Wenn du in Haupt- und Nebenjob zusammen mehr als 48 Stunden in der Woche oder 10 Stunden am Tag arbeiten möchtest, musst du eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Es gibt aber auch einige lohnende Nebentätigkeiten, die du ohne Genehmigung ausüben darfst. Minijobs bis zu 520 Euro im Monat sind zum Beispiel erlaubt. Ebenso Tätigkeiten als Übungsleiter, Trainer, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer, die bis zu 3000 Euro im Jahr einbringen. Da lohnt es sich, mal genauer hinzuschauen.
Minijob: Steuerpflichtig und Lohnsteuerbescheinigung beachten
Du hast einen Minijob? Dann bist du steuerpflichtig. Egal ob du 520 Euro verdienst oder kurzfristig beschäftigt bist – du musst dein Einkommen versteuern. Dazu hast du die Möglichkeit, deine Einnahmen entweder pauschal zu besteuern oder individuell nach deinen Angaben auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Wenn du letzteres wählst, wird deine Steuer automatisch von deinem Lohn abgezogen. Daher ist es wichtig, dass dein Arbeitgeber deine Daten vorab korrekt an das Finanzamt übermittelt. Bei Fragen rund um deine Steuerpflicht kannst du dich jederzeit an das Finanzamt wenden.
Monatslohn ab 1. Oktober 2022: 520 Euro Netto
Ab dem 1. Oktober 2022 ist das Unternehmen dein Arbeitgeber. Wenn du in einem Privathaushalt arbeitest, beträgt dein Monatslohn 520 Euro. Davon ist der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung 18,72 Euro und somit bleiben dir 449,28 Euro netto übrig. Zusätzlich zur Rentenversicherung müssen noch Sozialabgaben und Lohnsteuer abgeführt werden. Daher ist es wichtig, dass du einen Teil deines Einkommens zurücklegst. So kannst du dich auch finanziell abgesichert fühlen.
Mehr Lohn, aber weniger Geld auf dem Konto? Prüfe es vorher!
Du hast einen Nebenjob und möchtest mehr verdienen? Das ist ja verständlich. Aber überlege Dir gut, ob sich der zusätzliche Arbeitsaufwand finanziell lohnt. Denn ab einem Einkommen von 520 Euro brutto müssen Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden. Damit ist es möglich, dass Du trotz mehr Lohn im Endeffekt weniger Geld auf dem Konto hast. Deshalb lohnt es sich, vorher gut zu überlegen, ob sich der Mehraufwand wirklich lohnt.
Kalkuliere Abzüge, um realistisches Gehalt zu erhalten
Falls du also mehr als die 450 Euro verdienen möchtest, solltest du dir überlegen, ob du dir ein Gehalt mit Abzügen leisten kannst. Denn 21% Steuern und Sozialabgaben sind schon ein großer Teil des Einkommens. Es macht definitiv keinen Sinn, 460 Euro zu verdienen und trotzdem weniger in der Tasche zu behalten.
Deshalb ist es wichtig, vorher die Abzüge zu kalkulieren und dir ein realistisches Gehalt zu setzen, das sich lohnt. Du solltest darüber nachdenken, welche Abzüge du in Kauf nehmen möchtest und welches Gehalt du wirklich verdienen möchtest. Es ist wichtig, dass du dir ein Ziel setzt, das du erreichen kannst. Wenn du ein realistisches Gehalt anstrebst, kannst du deine finanziellen Ziele erreichen, ohne dass du viel mehr arbeiten musst, als du ursprünglich vorgehabt hast.
Maximale Einkünfte für Minijobber ab Oktober 2022: 1040 Euro
Seit dem 1. Oktober 2022 dürfen Minijobber in einem Monat, in dem sie die Geringfügigkeitsgrenze unvorhersehbar überschreiten, maximal doppelt so viel verdienen wie die festgesetzte Minijobgrenze. Dies bedeutet, dass du bis zu einem Betrag von 1040 Euro pro Monat verdienen darfst. Bis zu diesem Betrag wirst du nicht als geringfügig Beschäftigter angesehen, sondern als normaler Arbeitnehmer. Damit bist du auch sozialversicherungspflichtig. Ab diesem Wert musst du die Mehrwertsteuer abführen. Es lohnt sich also, deine Einkünfte im Blick zu behalten, um sich nicht unerwartet mit Abgaben konfrontiert zu sehen.
Steuern bei Midijob: Steuerklasse III = keine Abgaben
Du hast einen Midijob und möchtest wissen, welche Steuern du zahlen musst? Folgendes solltest du wissen: Wenn du in Steuerklasse III eingestuft bist, zahlst du gar keine Steuern. Aber Achtung: Falls du einen Midijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ausübst, kommst du in die Steuerklasse VI – hier musst du laut Einkommensteuergesetz Abgaben zahlen. Da du aber nur ein geringes Einkommen erzielst, ist die Belastung nicht sehr hoch. Ein Steuerberater kann dir genauere Informationen dazu geben.
Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro erhöht – mehr Einkommen, Flexibilität und Sicherheit
Ab dem 1. Oktober 2022 wird die Geringfügigkeitsgrenze auf bis zu 520 Euro erhöht. Damit kannst Du als Arbeitnehmer*in bis zu dieser Grenze arbeiten und musst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Dies bedeutet, dass Du bis zu dieser Grenze selbstständig tätig sein kannst, ohne Dir darüber Gedanken machen zu müssen, ob Du Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst. Diese Erhöhung ermöglicht es Dir, mehr zu verdienen und so Dein Einkommen deutlich zu erhöhen. Zudem bietet es Dir mehr finanzielle Flexibilität und Sicherheit. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze den Arbeitgeber*innen mehr Möglichkeiten gibt, Minijobs anzubieten und so mehr Menschen eine Chance auf Beschäftigung bietet.
Minijob-Verdienstgrenze ab 1. Oktober 2022 auf 520 Euro monatlich
Ab dem 1. Oktober 2022 steigt die Minijob-Verdienstgrenze auf monatlich 520 Euro. Damit orientiert sie sich am Mindestlohn und ist somit dynamisch. Das bedeutet: Wenn der Mindestlohn erhöht wird, steigt auch die Minijob-Grenze automatisch an. Dies ist eine gute Nachricht für alle Minijobber, denn sie erhalten somit mehr Lohn.
Minijob Abgaben: Max 31,4% des Lohns als Arbeitgeber
Du musst als Arbeitgeber in einem Minijob einige Abgaben leisten, wenn Du jemanden bei Dir beschäftigst. Dazu zählen pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen und Steuern an die Minijob-Zentrale, sowie Unfallversicherungsbeiträge an den Unfallversicherungsträger. Die Abgaben für gewerbliche Arbeitgeber liegen hierbei insgesamt bei maximal 31,4 Prozent des Lohns. Es lohnt sich also, zu überprüfen, ob ein Minijob für Dich als Arbeitgeber die richtige Wahl ist.
Grundfreibetrag 2021/2022: 9.744/9.984 Euro anrechnen lassen
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer ist eine wichtige Möglichkeit, um Steuern zu sparen. 2021 wurde er bereits von 9408 Euro auf 9744 Euro erhöht. Nun sorgt die Bundesregierung für weitere Entlastung und hebt den Grundfreibetrag 2022 auf 9984 Euro an. Damit berücksichtigt sie die gestiegenen Lebenshaltungskosten in Deutschland.
Dieser Grundfreibetrag ist ein gesetzlicher Betrag, den jeder Steuerzahler bis zu einem bestimmten Jahresbruttoeinkommen anrechnen lassen kann. In 2021 konnten zum Beispiel alleinstehende Steuerzahler 9.744 Euro abziehen. Mit der Erhöhung im Jahr 2022 können sie dann 9.984 Euro anrechnen lassen. Dadurch kannst du viel Geld sparen und du hast mehr Geld für die Dinge im Leben, die dir wirklich wichtig sind.
Hinzuverdienst bei Rente: Obergrenze und Corona-Ausnahme
Du hast eine Rente beantragt? Dann solltest du wissen, dass es eine Obergrenze für den Hinzuverdienst gibt, die sich auf deine Rente auswirkt. In den meisten Fällen sind 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei. Alles, was du darüber hinaus verdienst, wird zu 40% auf deine Rente angerechnet. Wegen der Corona-Pandemie gilt für 2022 jedoch eine erhöhte Grenze: 46060 Euro dürfen hinzuverdient werden. Solltest du also mehr als diesen Betrag im kommenden Jahr verdienen, überlege dir, wie viel du noch dazu verdienen möchtest, ohne dass sich die Höhe deiner Rente verändert.
Inflationsausgleichsprämie: Ab 26.10.2022 steuer- und abgabenfrei bis zu 3000€
Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag von bis zu 3000 Euro als Inflationsausgleichsprämie gewähren. Die Prämie wurde von der Bundesregierung vorgeschlagen und bekam dann auch die umfassende Zustimmung des Bundestages und Bundesrates. Dadurch können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Prämie profitieren und sie als Gehaltserhöhung wahrnehmen. Diese Geschenksteuerbefreiung kann auch mehrfach im Jahr genutzt werden, sollte jedoch nicht als Ersatz für den Mindestlohn dienen. Mit der Prämie können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten ein Zeichen der Wertschätzung vermitteln und sie für ihre gute Leistung belohnen.
Kontrolliere Deine Eingaben bei Monatliches Gehalt (Brutto) und Sachbezug
Überprüfe bitte bei Monatliches Gehalt (Brutto) und Sachbezug die Eingaben! Denn wenn Du 520 € brutto pro Monat verdienst, sind das nach Abzug der Steuern und Abgaben nur 441 € netto. Es lohnt sich also, auf Deinem Finanzplan die Eingaben korrekt zu kontrollieren, damit Du einen realistischen Überblick über Deine finanziellen Mittel hast. Vergiss auch nicht, Sachbezüge wie zum Beispiel ein Firmenwagen in Deine Berechnungen mit einzubeziehen. So kannst Du Deine finanzielle Situation besser einschätzen und optimale Entscheidungen treffen.
Fazit
Das hängt davon ab, wo du lebst und wie alt du bist. In Deutschland kannst du bis zu 9.408 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen, wenn du unter 25 Jahre alt bist. Wenn du älter als 25 Jahre alt bist, liegt die Grenze bei 18.816 Euro pro Jahr. Diese Freibeträge gelten für alle Einkünfte, die du erhältst.
Du kannst durchaus ein gutes Einkommen erzielen, ohne dass du viel an Steuern zahlen musst – solange du innerhalb des steuerfreien Rahmens bleibst. Es lohnt sich also, die Steuergesetze zu kennen, um das Beste aus deinem Einkommen herauszuholen.